So kommen Sie schnell zu Ihrem Recht – Staatliche Gütestelle
Staatlich anerkannte Gütestelle, § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO
Seit 2007 hat das Justizministerium des Landes Niedersachsen Frau Neidhardt als Staatlich anerkannte Gütestelle zertifiziert. Als Gütestelle besitzt sie die Befähigung zum Richteramt. Eine Gütestelle ist eine staatliche Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Anstatt Klage bei Gericht zu erheben, können Sie zunächst ein Güteverfahren einleiten. Aber auch, wenn ein Rechtsstreit bereits vor Gericht anhängig ist, können Sie die Gütestelle anrufen. Wie vor Gericht können Sie von einem Anwalt begleitet oder vertreten werden. Für bestimmte Klagen hat der Gesetzgeber seit 2010 dieses Verfahren als Klagevoraussetzung eingeführt, um die Gerichte zu entlasten. Aber auch Ihnen dient dieses Verfahren zur Entlastung.
Ihre Vorteile sind vor allem:
- Der Gang vor Gericht entfällt, Sie klären Ihre Rechtsstreitigkeit aber ebenso vor einer staatlichen Stelle.
- Das Ergebnis des Güteverfahrens steht einem Urteil gleich.
- Wir verschaffen Ihnen sofort einen vollstreckbaren Titel. So kann das Ergebnis im Ernstfall unverzüglich zwangsweise durchgesetzt werden.
- Sie profitieren von den hohen Erfolgsquoten professionell gestalteter Verhandlungen.
- Die Kosten insgesamt sind streitwertunabhängig, die Kosten zur Einleitung des Verfahrens sind äußerst niedrig.
- Ein eingereichter Güteantrag führt automatisch und ohne Zustimmung der anderen Partei zur Unterbrechung der Verjährung, bis das Verfahren beendet ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kosten des Schlichtungsversuchs und der Verjährungshemmung:
- Antrag auf Einleitung eines Güteverfahrens, zu zahlender Vorschuss: 130,30 €
- Kommt es nicht zu einer Schlichtungsverhandlung, zahlen Sie nur 83,30 € zzgl. Auslagen. Der Rest wird Ihnen vom Vorschuss erstattet.
Die Kosten sind deutlich niedriger als die Kosten vor Gericht. Daher eignet sich das Güteverfahren insbesondere auch bei großen und sehr großen Streitwerten. Die Kosten richten sich nach Zeitaufwand und festen Gebühren und nicht nach dem Geschäfts- oder Streitwert, wie es bei den Anwalts- und Gerichtskosten vorgeschrieben ist. Die Kosten bleiben also immer gleich, egal über welchen Wert verhandelt wird.
Vergleichen Sie die Kosten bei Gericht und der Gütestelle (ohne Auslagen und Umsatzsteuer):
1.Beispiel Gegenstandswert des Streites: 5.000 €Anwalts- und Gerichtskosten betragen 1.868,00 € – die Kosten des Güteverfahrens ca. 600,00 € bis 915,00 € (1 bis 4 Verhandlungstermine)
2. Beispiel Gegenstandswert des Streites: 25.000 €
Anwalts- und Gerichtskosten betragen 4.263,00 €; die Kosten des Güteverfahrens bleiben immer gleich – ca. 600,00 € bis 915,00 € (1 bis 4 Verhandlungstermine) wie in Beispiel 1
Zugehörige Dokumente:
- Antrag auf Einleitung eines Güteverfahrens Antrag an Gütestelle 4
- Verfahrens- und Kostenordnung: Verfahrensordnung Staatlich anerkannte Gütestelle 2015
- Nachweis über die Zahlung des Kostenvorschusses